AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Miete

Die Miete schließt Kfz-Steuern und Haftpflichtversicherung ein. Die Miete ist bei der Übergabe fällig und zahlbar. Mit Bezahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§2 Pflichten des Mieters

Der Mieter hat den Jetski und die Boote sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Der Jetski/Boot darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen untersagt. Eine gewerbsmäßige Nutzung – geldliche Personenbeförderung – sowie das Weitervermieten ist strengstens untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Wasserstraßenverkehrsgesetze zu beachten sowie im Besitz des Sportbootführerschein SEE oder BINNEN, je nach Fahrtgebiet, oder höher zu sein. Er haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen inklusive der dadurch beim Vermieter entstandenen Kosten, die auf seiner Benutzung des Jetski/Boot beruhen.

§3 Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt den Jetski, Boot in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Vermieter garantiert die Abnahme des Sportgerätes durch das Wasserschifffahrtsamt und die Gültigkeit aller an Bord befindlichen Ausrüstungsgegenstände.

§4 Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Jetski/Boot entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Impellerverschleiß aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „auf den Strand fahren“, Mindestwassertiefe 1 Meter ist einzuhalten) ist der Mieter schadensersatzpflichtig.

Bei Schäden am Mietjetski haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

§5 Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, zuerst den Vermieter unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen.

Bei jedem Unfall ist unverzüglich der Vermieter hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann (siehe Unfallbericht).

Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

§6 Jetski-Boot Rückgabe

Der Jetski ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.

Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 5 Minuten überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Viertelstunde als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist der Mietjetski sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.

§7 Persönliche Daten

Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Jetski oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen und an Inkassounternehmen weitergeben werden.

§8 Datenschutz

An uns übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse (personenbezogene Daten) verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Bestellung. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

§9 Buchungsabsagen und Stornobedingungen

Buchungen oder Dienstleistungen, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 12 Std. vorher abgesagt werden. Bei Nicht-Einhaltung der genannten Fristen behalten wir uns vor, eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des Dienstleistungspreises zu verlangen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Buchung kann die Dienstleistung zum vollen Preis in Rechnung gestellt werden.

§10 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Pula – Kroatien. Es gilt kroatisches Recht.

§11 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 5 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Gutscheines widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Mediterraneo 1993 d.o.o
Kucine 5, 52100 Medulin

§12 Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.